Vertrauen

Trust-Center: Wie PRINCEBERG die Daten von Kanzleien schützt · Stand 4.11.2026

Princeberg verarbeitet Mandantenakten. Diese Seite beschreibt, was PRINCEBERG dafür zusagt und wie Sie es prüfen können. Sie beschreibt Grundsätze, keine Bauanleitung: Einzelheiten, die einen Nachbau erleichtern könnten, erhalten Kanzleien auf Anfrage unter Geheimhaltung.

Datenstandort in der EU

Alle Inhalte der Kanzleien werden in Rechenzentren in der Europäischen Union gespeichert und verarbeitet (Irland, Niederlande, Schweden). Die KI-Sprachmodelle verarbeiten Anfragen in Mitgliedstaaten der EU; Bereitstellungen, die Anfragen weltweit verarbeiten, verwendet PRINCEBERG nicht. Ausnahmen nennt die Seite „Unterauftragsverarbeiter“ mit den jeweiligen Garantien; die größte ist der E-Mail-Dienstleister für Benachrichtigungen, der Empfänger, Betreff, Inhalt und Zustellprotokolle überwiegend in den USA verarbeitet. Welche Benachrichtigungen mit Inhalten aus Akten verschickt werden, entscheidet die Kanzlei selbst.

Verschlüsselung und Mandantentrennung

Daten sind bei der Übertragung und im Ruhezustand verschlüsselt. Die Daten jeder Kanzlei sind von denen anderer Kanzleien getrennt; jeder Zugriff wird gegen die Kanzlei und den Akt geprüft, zu dem die Daten gehören. Mitarbeiter von PRINCEBERG greifen auf Inhalte nur im Einzelfall zu: zur Behebung einer Störung, auf Ersuchen der Kanzlei oder zur Erfüllung einer Pflicht. Alle Mitarbeiter sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und auf die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 9 RAO hingewiesen.

Zugang

Jeder Zugang ist persönlich. Zwei-Faktor-Authentifizierung und Single Sign-on stehen zur Verfügung; der Administrator der Kanzlei vergibt Rollen, entzieht Zugänge und kann den Zugriff auf freigegebene IP-Adressen beschränken.

Kein Training mit Ihren Daten

PRINCEBERG trainiert mit den Inhalten der Kanzleien keine KI-Modelle und lässt sie nicht trainieren. Zur Verbesserung der Plattform wertet PRINCEBERG nur anonyme Nutzungsdaten ohne Inhalte aus. Der Anbieter der KI-Dienste prüft Ein- und Ausgaben automatisiert auf missbräuchliche Nutzung; was das bedeutet, steht offen auf der Seite „Unterauftragsverarbeiter“ und in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Prüfung vor jeder Schreibaktion

Schlägt die Plattform eine Handlung vor, die Daten verändert (etwa eine Frist anlegen, einen Beteiligten ändern, einen Kalendereintrag setzen), führt sie diese erst aus, wenn ein Nutzer sie freigibt. Nur Abläufe, die die Kanzlei ausdrücklich auf automatische Übernahme stellt, laufen ohne gesonderte Freigabe. E-Mails im Namen der Kanzlei versendet die Plattform nicht.

Quellenpflicht

Soweit die Plattform Fundstellen aus öffentlichen Rechtsquellen anzeigt, prüft sie zitierte Entscheidungen und Rechtssätze maschinell auf Nachweisbarkeit. Ob eine Entscheidung die Aussage trägt, für die sie zitiert wird, prüft die Kanzlei. Kommentare und Verlagswerke sind nicht Teil der Plattform.

KI-Ergebnisse sind ein Hilfsmittel

Antworten, Entwürfe, Fristvorschläge und Berechnungen können unvollständig oder unrichtig sein. Die Kanzlei prüft jedes Ergebnis, bevor sie es verwendet. Princeberg ersetzt weder die Fristenkontrolle der Kanzlei noch die anwaltliche Prüfung. Eine wählbare Pseudonymisierung ersetzt personenbezogene Angaben vor der Verarbeitung durch das Sprachmodell durch Platzhalter; sie kann Angaben übersehen.

Datenpannen

Wird PRINCEBERG eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, informiert PRINCEBERG den Administrator der betroffenen Kanzlei unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden, mit den Angaben nach Art 33 Abs 3 DSGVO, soweit bekannt. Bei Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen und Herausgabeverlangen verständigt PRINCEBERG die Kanzlei unverzüglich, soweit rechtlich zulässig, und gibt Daten nur auf Grund einer verbindlichen Anordnung heraus.

Export und Löschung

Der Administrator kann jederzeit einen Gesamtexport der Daten der Kanzlei starten. Er enthält die Dokumente samt gespeicherter Fassungen als Originaldateien in ihrem Dateiformat und alle übrigen Daten (E-Mails, Akten mit Fristen, Beteiligten und Aufgaben, Chats und Ergebnisse, Tabellen, Einstellungen) als JSON-Dateien je Bereich mit einem Verzeichnis. Bekannte Beschränkungen: Suchindizes, Systemanweisungen, Prüfregeln und die Konfiguration der Plattform sowie der Bestand öffentlicher Rechtsquellen werden nicht exportiert; persönliche Bereiche einzelner Nutzer lädt jeder Nutzer selbst herunter, auf Verlangen stellt PRINCEBERG sie gesondert bereit. Nach Vertragsende bleibt der Zugang 30 Tage zum Sichern bestehen; danach löscht PRINCEBERG die Daten der Kanzlei binnen 30 Tagen und bestätigt das. Ausnahmen (Abrechnungsunterlagen, Speicher des KI-Anbieters zur Missbrauchsprüfung, Benachrichtigungen beim E-Mail-Dienstleister, gesetzliche Aufbewahrung) nennt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Kopien in Sicherungen sind spätestens 90 Tage danach entfernt. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter wird nach dem Data Act unterstützt und kostet nichts.

Nachweise

PRINCEBERG betreibt keine eigenen Server. Die Rechenzentren von Microsoft Azure, in denen die Inhalte der Kanzleien liegen, sind nach ISO/IEC 27001 zertifiziert; die Prüfberichte stellt der Anbieter bereit. PRINCEBERG selbst hat derzeit keine eigene Zertifizierung. Auf Anfrage erhalten Kanzleien unter Geheimhaltung: das technische Detailblatt, das Muster der Vertraulichkeitsverpflichtung der Mitarbeiter, den Ablauf bei Datenpannen und eine ausgefüllte Bestätigung zu den Fragen der ÖRAK-Checkliste für KI-Anbieter. Überprüfungen durch die Kanzlei oder einen beauftragten Prüfer regelt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Rechenzentren

Microsoft Azure

Zertifizierungen und Prüfberichte des Rechenzentrumsbetreibers Microsoft für Azure. PRINCEBERG selbst hat derzeit keine eigene Zertifizierung; die Prüfberichte stellt der Anbieter bereit.

Kontakt

Anfragen: info@princeberg.com.