Rechtliches

Alle Vertragsdokumente von PRINCEBERG im Überblick · Stand 4.11.2026

PRINCEBERG ist der KI-Arbeitsplatz für Kanzleien der PRINCEBERG FlexCo, Wambachergasse 16, 1130 Wien, FN 672072 t, Handelsgericht Wien, UID ATU83353345. Auf dieser Seite finden Sie alle Dokumente, die für die Nutzung von Princeberg gelten, mit Fassung und Stand. Frühere Fassungen bleiben ab der ersten Änderung hier abrufbar.

Wie der Vertrag aufgebaut ist

Eine Kanzlei schließt mit PRINCEBERG einen Vertrag aus wenigen Dokumenten. Unterschrieben wird nur der Bestellschein. Er nennt die Kanzlei, den Tarif, die Lizenzen, das Entgelt und den Beginn und verweist auf die übrigen Dokumente in ihrer jeweiligen Fassung.

Vertragsdokumente mit Fassung, Regelungsgegenstand und Download
DokumentFassung / StandWas es regeltDownload
BestellscheinFassung 5.0 vom 4.11.2026Parteien, Tarif, Lizenzen, Entgelt, Beginn, geltende Dokumente; das einzige unterschriebene BlattPDF (Muster)
PlattformvertragFassung 5.0 vom 4.11.2026Leistung, Nutzungsrecht, KI-Ergebnisse und Prüfpflicht, Kundendaten, Vertraulichkeit, Entgelt, Laufzeit, Haftung, Vertragsstrafe, Änderungen, RechtPDF
AuftragsverarbeitungsvereinbarungFassung 5.0 vom 4.11.2026Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art 28 DSGVO mit Beschreibung der Verarbeitung, Unterauftragsverarbeitern und SicherheitsmaßnahmenPDF
TarifblattStand November 2026Tarife, Lizenzen, Kontingente, Zählweise, Zusatzpakete, Speicher, Einführungs- und ListenpreisePDF
UnterauftragsverarbeiterStand 4.11.2026Liste der Dienstleister, die für PRINCEBERG personenbezogene Daten verarbeitenSeite
ÄnderungenlaufendAngekündigte und frühere Änderungen an den Dokumenten mit WirksamkeitsdatumSeite
VertrauenStand 4.11.2026Trust-Center: Sicherheit, Verschwiegenheit, Datenstandort, NachweiseSeite
DatenschutzerklärunglaufendVerarbeitung von Daten der Besucher dieser Website und der Nutzer der Plattform, soweit PRINCEBERG Verantwortlicher istSeite
ImpressumlaufendAngaben nach § 5 ECG und § 25 MedienGSeite

Rangfolge

Bei Widersprüchen gilt: Bestellschein vor Plattformvertrag vor Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor Tarifblatt vor den Seiten dieser Website. In Fragen des Datenschutzes geht die Auftragsverarbeitungsvereinbarung vor. Die Seiten „Rechtliches“, „Unterauftragsverarbeiter“, „Änderungen“ und „Vertrauen“ gelten für eine Kanzlei mit dem Stand, den ihr Bestellschein nennt.

Wie sich Dokumente ändern

Änderungen an den Dokumenten und an diesen Seiten kündigt PRINCEBERG mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden auf der Seite „Änderungen“ an und teilt sie den Administratoren der Kanzleien per E-Mail mit. Jede Kanzlei kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Eine Änderung, die Vertraulichkeit, Datenschutz oder Sicherheit zum Nachteil der Kanzlei mindert, Kontingente oder den wesentlichen Leistungsumfang eines gebuchten Tarifs kürzt oder das Entgelt außerhalb der vertraglichen Wertsicherung und des angekündigten Wechsels vom Einführungs- zum Listenpreis erhöht, wird nur mit Zustimmung der Kanzlei wirksam. Die bei Abschluss gültigen Fassungen erhält jede Kanzlei als PDF; sie bleiben hier abrufbar.

Vertrauliche Unterlagen auf Anfrage

Ein technisches Detailblatt mit Einzelheiten zu Speicherorten, Sicherung, Protokollen und Datenflüssen übergibt PRINCEBERG Kanzleien auf Anfrage unter Geheimhaltung. Es ist kein Vertragsbestandteil und wird nicht veröffentlicht, weil es den Nachbau der Plattform erleichtern könnte. Vertraulich sind außerdem der Bestellschein jeder Kanzlei samt Sonderkonditionen; Plattformvertrag, Auftragsverarbeitungsvereinbarung und Tarifblatt sind öffentlich.

Hinweis zu KI-Ergebnissen

Princeberg ist ein Hilfsmittel für Rechtsanwälte. Antworten, Entwürfe, Fristvorschläge und Berechnungen der Plattform können unvollständig oder unrichtig sein. Die Kanzlei prüft jedes Ergebnis selbst, bevor sie es verwendet; das gilt besonders für Fristen, Termine und Berechnungen. Die Plattform ersetzt weder die Fristenkontrolle der Kanzlei noch die anwaltliche Prüfung.

Kontakt

Fragen zu den Dokumenten: info@princeberg.com. Kündigungen und andere Erklärungen nach dem Vertrag richten Kanzleien an die im Vertrag genannte Adresse.