Aktenzeichen Zukunft
Zusammenarbeit in der digitalen Akte: Aufgaben, Wiedervorlagen und Verfügungen im Team
Haris Muranović · 28. Oktober 2025 · 5 Min.
Viele Kanzleien haben die Akte digitalisiert, die Zusammenarbeit aber nicht. Die Dokumente liegen im System, doch die Arbeit daran wird weiterhin analog gesteuert: Die Anwältin ruft der Assistenz über den Flur zu, was zu tun ist, am Monitor kleben Zettel mit Fristen, und die Verfügung wird ausgedruckt, handschriftlich ergänzt und in ein Fach gelegt. Solange das Team klein ist und niemand krank wird, funktioniert das erstaunlich lange.
Es funktioniert genau bis zu dem Tag, an dem eine Person ausfällt oder eine Akte den Bearbeiter wechselt. Dann zeigt sich, dass der eigentliche Zustand der Akte nicht im System steht, sondern in Köpfen, Zetteln und Fächern. Die digitale Zusammenarbeit in der Akte bedeutet, genau diese Steuerungsebene ins System zu holen: Wer macht was bis wann, was liegt auf Wiedervorlage, und wo steht die Akte gerade. Das ist weniger eine Frage der Software als eine Frage vereinbarter Arbeitsweise.
Aufgaben und Verfügungen digital abbilden
Die Verfügung ist das klassische Steuerungsinstrument der Kanzlei: eine Arbeitsanweisung der Anwältin an die Assistenz, was mit einem Schriftstück oder in einer Sache zu geschehen hat. Digital abgebildet wird daraus eine Aufgabe mit vier Pflichtbestandteilen: Sie ist mit der Akte verknüpft, sie hat eine verantwortliche Person, sie hat eine Frist, und sie hat einen Status.
Diese vier Bestandteile sind der Unterschied zum Zuruf. Ein Zuruf ist in dem Moment weg, in dem er ausgesprochen ist. Eine Aufgabe im System ist sichtbar, bis sie erledigt ist, und sie bleibt es auch, wenn die beauftragte Person im Urlaub ist. Wichtig ist, wiederkehrende Verfügungen als Standardaufgaben zu hinterlegen: Fristsache notieren, Abschrift an Mandant, Weiterleitung an Rechtsschutzversicherung. Was täglich vorkommt, darf nicht täglich neu formuliert werden.
Wiedervorlagen, die tatsächlich funktionieren
Die Wiedervorlage ist die zweite Säule, und sie wird am häufigsten falsch benutzt. Eine Wiedervorlage, die nur aus Aktenzeichen und Datum besteht, zwingt beim Aufruf dazu, die Akte erst wieder zu rekonstruieren: Warum liegt sie heute vor, worauf wurde gewartet, was ist jetzt zu tun. Diese Rekonstruktion kostet jedes Mal Minuten und ist der Grund, warum Wiedervorlagenlisten in der Praxis vor sich hergeschoben werden.
Eine funktionierende Wiedervorlage enthält deshalb immer den Kontext: den Grund der Wiedervorlage und die erwartete Handlung. Nicht das Aktenzeichen mit Datum, sondern der Hinweis, dass die Stellungnahme der Gegenseite abgewartet wird und bei Ausbleiben eine Erinnerung an das Gericht geht. Dazu gehören zwei Disziplinregeln: Die tägliche Wiedervorlagenliste wird vollständig abgearbeitet, und wer eine Wiedervorlage verschiebt, verschiebt sie mit Begründung. Eine dreimal kommentarlos verschobene Wiedervorlage ist keine Wiedervorlage mehr, sondern ein schlechtes Gewissen mit Datum.
Die Statusübersicht je Akte
Der dritte Baustein ist die Übersicht in der Akte selbst. Wer eine Akte öffnet, sollte ohne Nachfragen und ohne Blättern drei Dinge sehen: die offenen Aufgaben mit Verantwortlichen, die nächste Frist und den letzten relevanten Vorgang. Das klingt selbstverständlich, ist aber in vielen Systemen erst nach Konfiguration der Fall, und in vielen Kanzleien wird es durch Gewohnheiten unterlaufen, etwa wenn Absprachen weiterhin per E-Mail statt als Aktenvermerk laufen.
Der Maßstab ist der Vertretungsfall: Kann eine Kollegin, die die Akte noch nie gesehen hat, innerhalb weniger Minuten handlungsfähig sein. Wenn ja, ist der Aktenstatus im System. Wenn sie erst anrufen muss, steht der Status woanders.
Das Zusammenspiel von Anwältin und Assistenz
Software bildet Zusammenarbeit ab, sie erzeugt sie nicht. Das eingespielte Zusammenspiel entsteht durch wenige, explizit vereinbarte Konventionen. Verfügungen werden einheitlich formuliert, am besten über die erwähnten Standardaufgaben, damit die Assistenz nicht je nach Berufsträger unterschiedliche Kürzel entschlüsseln muss. Rückfragen zu einer Aufgabe laufen als Kommentar an der Aufgabe, nicht über den Flur, damit die Antwort dokumentiert ist. Erledigungen werden im System quittiert, damit die Anwältin nicht nachfragen muss. Und für Abwesenheiten ist geregelt, wer die Aufgaben und Wiedervorlagen einer Person übernimmt.
Diese Konventionen brauchen eine kurze schriftliche Fassung und ein paar Wochen konsequenter Übung. Danach tragen sie sich selbst, weil jeder im Team den Nutzen täglich spürt: weniger Unterbrechungen, weniger Suchen, keine verlorenen Zurufe.
Fazit
Zusammenarbeit in der digitalen Akte heißt, die Steuerung der Arbeit dorthin zu verlegen, wo die Arbeit liegt: ins System. Aufgaben mit Akte, Verantwortlichem, Frist und Status ersetzen den Zuruf, Wiedervorlagen mit Kontext ersetzen den Klebezettel, und eine Statusübersicht je Akte macht jede Übergabe und jede Vertretung zum Normalfall statt zum Notfall. Die Technik dafür steckt in fast jeder Kanzleisoftware. Was den Unterschied macht, sind die vereinbarten Konventionen und die Disziplin der ersten Wochen. Der Prüfstein bleibt einfach: Eine Akte, die sich ohne Nachfragen übernehmen lässt, ist digital geführt. Alles andere ist eine digitale Ablage mit analoger Steuerung.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben.
Unverbindliches Erstgespräch. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Erstgespräch anfragen →